Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Bereich der vollstationären Pflege
Bei vollstationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim.
Die monatlichen Beträge sind nach Pflegestufen gestaffelt (Werte gelten für das Jahr 2010):
- Pflegestufe I: bis zu 1.023 Euro
- Pflegestufe II: bis zu 1.279 Euro
- Pflegestufe III: bis zu 1.510 Euro
- in Härtefällen: bis zu 1.825 Euro
Die Leistungen für die Pflegestufen I und II werden in den nächsten Jahren unverändert bleiben, während sich die Leistungen der Pflegestufe III und der Pflegestufe III mit Härtefall in 2012 folgendermaßen erhöhen:
- Pflegestufe III ab 2012: 1.825 Euro (derzeit 1.510 Euro)
- Pflegestufe III mit Härtefall ab 2012: 1.918 Euro (derzeit 1.550 Euro)
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen außerdem künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. Diese Dynamisierung beginnt erstmals 2015, drei Jahre nach Abschluss der Anhebung der Sachleistungsbeträge in 2012. Die Dynamisierung der Leistungen erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern liegt im Ermessen der Politik.
Bin ich nun ausreichend abgesichert?
Der Gesetzgeber hat durch die Reform der Pflegepflichtversicherung in den Jahren 2008 und 2009 signalisiert, dass die Leistungen nicht ausreichen! Private Vorsorge wird darum immer wichtiger.
Überzeugen Sie sich selbst:
| Beispiel Pflegestufe III (bei Unterbringung im Pflegeheim): | Monatlich | Jährlich |
| durchschnittliche Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit* | 2.706 EUR | 32.472 EUR |
| Erstattung durch soziale Pflegeversicherung | 1.510 EUR | 18.120 EUR |
| LÜCKE | 1.196 EUR | 14.352 EUR |
*Quelle: Statistisches Bundesamt
Die durchschnittlichen Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit variieren doch sehr stark im Bundesgebiet. So liegen die durchschnittlichen mtl. Kosten für ein Pflegeheim in München bei ca. 4.500 bis 5.000 € bei gleichbleibenden Leistungen aus der Pflegeversicherung!
Vielen Bundesbürgern ist gar nicht bewusst, dass diese Lücke bei jedem von uns besteht, der keine private Vorsorge im Rahmen einer „Pflegezusatzversicherung“ betreibt. Dabei wird nicht unterschieden, ob jemand gesetzlich krankenversichert ist oder privat, da für beide Gesundheitssysteme die Leistungen der Pflegeversicherung gleich sind.
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