Es wird steuerlich zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
Registrierte Fonds, die Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen
Nicht-registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen
Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht anbieten dürfen.
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