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	<title>Kommentare zu: Börsenlexikon: Ausländische Fonds</title>
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		<title>Von: Jens Uwe Pätsch</title>
		<link>http://www.munich-finances.de/boerse-lexikon/auslaendische-fonds/comment-page-1/#comment-13266</link>
		<dc:creator>Jens Uwe Pätsch</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 12:45:16 +0000</pubDate>
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		<description>Dies entspricht dem Stand zum 31.12.2003 (AuslInvestmG und KAGG) vor Einführung des InvStG. Nunmehr wird steuerlich keine Unterscheidung mehr zwischen in- und ausländischen Fonds getroffen, sondern zwischen transparenten und intransparenzen. Fonds welche sämtliche Bekanntmachhungs- und Nachweispflichten nach Maßgabe des InvStG erfüllen gelten als transparent. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, so sind die Fonds als intransparent zu klassifizieren. Die Besteuerung erfolgt pauschal über der Preis. Diese Unterscheidung gilt sowohl für inländische als auch ausländische Fonds.</description>
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