9. Februar 2012

Börsenlexikon: Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht gewährt einem Aktionär das Recht, bei einer mit neuen Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil am Grundkapital zu einem festgelegten Bezugskurs bedacht zu werden. Macht der Aktionär von dem Bezugsrecht keinen Gebrauch so kann er dieses an der Börse verkaufen.

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