
Die Stromkosten können in der Einkommenssteuerklärung nur berufsbedingt bzw. als betriebliche Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. Privat genutzter Strom kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 ist das Arbeitszimmer in der Einkommenssteuererklärung absetzbar. Teile Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.








