Erbschaftssteuer regeln ist per Definition eine Steuer, die auf Vermögenserwerb durch einen Todesfall erhoben wird. In Deutschland werden Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer gleichlaufend geregelt. Schenkungssteuer wird auf den Erwerb von Vermögen erhoben, dass zu Lebzeiten an den Erwerber vermacht wurde. Sie wurde bereits zu Zeiten des Deutschen Reichs eingeführt und durch die Reformen in den Jahren 1919 und 1922 die heutige Struktur erhielten.
Gegenstände der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind die Erbschaft oder das Vermächtnis von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und das Vermögen einer Stiftung. Neben der in diesem Gesetzt festgelegten persönlichen Steuerpflicht und deren Umfang wird auch die Steuerbefreiung festgelegt, also genau definiert, nach welchem Wert eine Versteuerung in welcher Höhe vorgenommen wird, oder wenn diese Bedingungen nicht vorliegen, keine Besteuerung erfolgt. In den meisten Fällen liegen die Vermögenswerte dennoch unter den Grenzwerten und sind aus diesen Gründen von der Erhebung einer Steuer befreit. Auch übliche Gelegenheitsgeschenke, Zuwendungen für kirchliche oder gemeinnützige Zwecke oder an politische Parteien unterliegen nicht der Erbschaftssteuer, besonders die Vererbung oder Schenkung von selbstgenutztem Wohnraum wurde in der Reform von 2008 berücksichtigt. Hierfür und auch für Grundstücke gilt aber, dass diese für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren weiter der Selbstnutzung unterliegen.

Eine weitere Regelung der Reform von 2008 ist die Behandlung von Betriebsvermögen bzw. dessen Befreiung. Dabei wurde festgelegt, dass eine wesentliche bis gänzliche Befreiung von der Steuerpflicht bei Betriebsnachfolgern unabhängig von der Steuerklasse des Erwerbers erfolgt. Diesbezüglich gibt es eine Vielzahl von weiteren Regelungen, die im Internet auf entsprechenden Seiten nachgelesen werden können. Die Informationen dort sind vielseitig und umfangreich, manche Anbieter haben auch einen speziellen Onlinerechner installiert. Mit diesem können interessierte Leser durch Eingabe von einigen Grunddaten eine grobe Auswertung der zu erwartenden Steuerlast errechnen lassen. Auch spezielle Seiten von Steuerberatungs-Gesellschaften, die ihre Dienste dort anbieten, können gefunden werden.

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