TermingeldDie in Form des Termingeldes wird von Kreditinstituten angeboten. Das Termingeld dient ausschließlich dem Zweck der . Der Zeitraum für die Kündigungsfrist oder die Laufzeit für umfasst im Regelfall einen Zeitraum von mindestens einem Monat. Meist gibt es bei den Kreditinstituten eine bestimmte Mindestanlagesumme, welche im Bereich von 5000 Euro liegt. Die Verzinsung ist je nach Anlageform unterschiedlich und wird meist ausgezahlt wenn die Anlage fällig ist.

Arten von Termingeldanlagen

Der Unterschied bei den Anlageformen liegt in der Laufzeit. Es gibt ein Festanlagegeld, bei dem von vornherein klar ist über welchen Zeitraum sich die Laufzeit der Geldanlage erstrecken wird. Während dieser Laufzeit gibt es einen festgelegten Zinssatz für das Termingeld, welcher bis zum Ende der Laufzeit gleich bleibt und unabhängig von den Schwankungen des Marktes ist. Eine weitere Anlageform ist das Kündigungsgeld. Hierbei wird eine Kündigungsfrist zwischen dem und dem Anleger vereinbart. Will der Anleger über sein Geld verfügen, so muss er die Anlage kündigen und kann erst bei Ablauf der eingangs vereinbarten Frist über sein Geld frei verfügen. Kündigt der Anleger nicht, so wird die Anlage verlängert. Da sie keine Festanlage ist, ist auch der Zinssatz variabel. Der durch Zinsen hervorgerufene Zuwachs in der Geldanlage wird bei Verlängerung der Anlage mit verzinst. Hier spricht man von den Zinseszinsen.

Verwendungszweck

Das Termingeld ist ausschließlich eine Form der Geldanlage. Während der Laufzeit der Geldanlage steht es dem Bankkunden nicht mehr zur Verfügung. Der Charakter des Termingeldes kann sich von einer kurz- bis mittelfristigen Anlage zu einer mittel- bis langfristigen Geldanlage wandeln. Dies liegt an der Tatsache, dass das Festgeld automatisch verlängert wird sofern Sie dem Kreditinstitut keine gegenteilige Anweisung geben. Diese Form der Geldanlage bietet sich besonders in Situationen an, in der einfach nur ein bestimmter Zeitraum, wie zum Beispiel vom Erhalt des Geldes bis zur weiteren Verwendung der Geldanlage überbrückt werden soll. Hierbei kann es sich sowohl um eine Zahlungspflicht oder um den einfachen Konsum handeln.

Foto: © Martina Berg – Fotolia.com

Tags: