23. Februar 2012

Die Erbschaftssteuer

Das Erbrecht wird in einige Teilbereiche aufgeteilt, wobei die sämtliche Abgaben auf den Nachlass regelt. Hierzulande gab es gerade in den letzten beiden Jahren zahlreiche Reformen rund um das Erbschaftssteuergesetz. Begründet ist die auf dem Vermögenszuwachs von Todes wegen, was wiederum bedeutet, das sich durch eine Erbschaft das eigene Vermögen erhöht. Genau wie bei der Abgabepflicht für Immobilien oder der Lohnsteuer verlangt der Staat auch bei der Erbschaft eine bestimmte Ausgleichszahlung.

Bei der Höhe der Erbschaftssteuer ist unter anderem der Familiengrad ein zentraler Punkt, der die Freibeträge regelt. Darunter versteht man Beträge an zusätzlichen Vermögen, welche man vor dem Staat nicht versteuern muss. In der folgenden Übersicht sind sämtliche Freibeträge bezüglich des Familiengrades aufgelistet:

-Steuerfreibetrag bis 500.000 Euro beim eingetragenen Lebenspartner sowie Ehegatten
-Steuerfreibetrag bis 400.000 Euro bei den Kindern des Erblassers
-Steuerfreibetrag bis 200.000 Euro bei den Enkelkindern
-Steuerfreibetrag bis 20.000 Euro bei Neffen, Nichten, Geschwistern sowie anderen Personen

Von der Erbschaftssteuer befreit bleiben für die Kinder des Verstorbenen sowie für den Lebenspartner bzw. den Ehepartner außerdem eigen genutzte Immobilien. Natürlich hängt die Berechnung der Abgabenhöhe von zahlreichen Faktoren ab, weshalb man sich schon im Vorfeld bei einem Anwalt oder Notar genaue Informationen einholen sollte, weil die Erbschaftssteuer sowie das Erbrecht individuell untersucht werden. Es wird dabei kein Vollständigkeitsanspruch wegen des Umfangs des Erbschaftssteuergesetzes erhoben. Gerade auf dem Gebiet des Erbrechts empfiehlt sich die Seite www.groll-gross-steiner.de, wo ausgezeichnete Anwälte sich mit diesem Themengebiet befassen.

Neben Ersparnissen der Erbschaftssteuer bietet die Schenkung zu Lebzeiten auch noch andere Vorteile. Aufgrund der leeren öffentlichen Kassen kann man nämlich nicht davon ausgehen, dass es auch in einigen Jahrzehnten noch derart großzügige Freibeträge gibt. Bei der Schenkung zu Lebzeiten kann man wesentlich besser Einfluss auf die Vermögensverteilung nehmen, als durch die gewohnte Regelung durch das Testament.

foto:©Lisa S.

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