4. Februar 2012

Besonderheiten im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009

Wie bereits aus den Medien bekannt, gilt ab 2009 die Abgeltungssteuer iHv 25% auf alle Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenen, etc.) und Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften die nach dem 01.01.2009 angeschafft und veräußert wurden.
Vielen bisher nicht bekannt dürfte die Besonderheit hinsichtlich von Spekulationsverlusten sein.

Für ab dem 01.01.09 angeschaffte Wertpapiere können die Spekulationsverluste aus z.B. Zertifikaten, Fondsanteilen, Optionsscheinen mit z.B. gewöhnlichen Zinsertägen verrechnen.Dies ist deshalb ein absolutes Novum, weil solche Spekulationsverluste bisher nur mit Spekulationsgewinnen, nicht aber mit gewöhnlichen Kapitaleinkünften (z.B. Zinseinnahmen) verrechnet werden konnten.

Allerdings können die Spekulationsverluste aus Aktienverkäufen weiterhin nur mit Spekulationsgewinnen aus Aktienverkäufen verrecnet werden.
Der Gesetzgeber stellt somit Aktienverluste steuerlich schlechter als z.B. Verluste aus Optionsgeschäften.
Ob der Gesetzgeber dieses vemutliche Versehen bei der Gesetzgebung korrigiert, bleibt abzuwarten.

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