Die seit 2007 bestehende Regelung Fahrtkosten zur Arbeitsstätte erst ab dem 21. km anzuerkennen führt bei vielen zu einer steuerlichen Mehrbelastung, die der Bundesfinanzhof in München für bedenklich hält und diese nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 sollte deshalb wie folgt verfahren werden:
Es wird im Einkommensteuerformular die volle Entfernung zur Arbeitsstätte eingetragen.
Das Finanzamt wird vorerst nur Entfernungen über dem 20. km im Steuerbescheid anerkennen.
Entscheidet allerdings das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Steuerpflichtigen, wird der bestehende Steuerbescheid vom Finanzamt automatisch berichtigt und Fahrtkosten werden ab dem 1. km anerkannt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerbescheid vorläufig vom Finanzamt erlassen wurde. Diese Vorläufigkeit wird vom Finanzamt auf dem Steuerbescheid vermerkt.








Wo kann ich mich über die aktuellen Entscheidungen zum Thema pendlerpauschale informieren. Ich habe zwar schon Informationen beim Anleger-Zirkel gefunden, würde mich aber gern noch weiter informieren. Evtl. steht ein Umzug an, abhängig mache ich das nicht zuletzt von der Pendlerpauschale… Bleibt die Situation wie bisher, werde ich mich wohl dagegen entscheiden…