4. Februar 2012

Börsenlexikon: Was ist ein Aktionär

Aktionäre sind Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen.

Börsenlexikon: Was ist ein Aktiensplit

Durch einem Aktiensplit wird der Aktienbestand einer Aktiengesellschaft (AG) in eine größere Zahl Aktien aufgeteilt. Dadurch werden die Aktien günstiger, der erworbene Anteil dafür auch geringer. Für den Aktionär änder sich also nach einem Aktiensplit nicht.

Börsenlexikon: Aktiengesellschaft (AG)

Eine AG ist eine Unternehmensrechtsform, bei der die Aktienbesitzer ihre Gesellschaftsanteile in Form von Aktien halten. Die Aktionäre können die Besetzung des Aufsichtsrats bestimmen, der widerum den Vorstand bestellt. Die Aktionäre entscheiden ebenfalls bei Hauptversammlungen über wichtige unternehmensrelevante Fragen, wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen uvm.

Börsenlexikon: Aktie

Das Eigentum an einer AG (Aktiengesellschaft) ist in Bruchteile aufgeteilt die durch Aktien verbrieft sind. Aktionäre werden durch die Zahlung von Dividenden am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt.