Aktionäre sind Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen.
Börsenlexikon: Was ist ein Aktiensplit
Börsenlexikon: Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG ist eine Unternehmensrechtsform, bei der die Aktienbesitzer ihre Gesellschaftsanteile in Form von Aktien halten. Die Aktionäre können die Besetzung des Aufsichtsrats bestimmen, der widerum den Vorstand bestellt. Die Aktionäre entscheiden ebenfalls bei Hauptversammlungen über wichtige unternehmensrelevante Fragen, wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen uvm.