Bei der Fremdfinanzierung entsteht ein Kapitalverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Dritten (wie Banken, Lieferanten, Kunden,…).
Die Kreditgeber stellen das Kapital zeitlich befristet zur Verfügung und erhalten dafür regelmäßige Zinszahlungen. Sie erhalten aber kein Mitspracherecht.
Die Fremdfinanzierung unterteilt sich in kurzfristige und langfristige Fremdfinanzierung:
Kurzfristige Fremdfinanzierung:
Diese besteht aus dem Handelskredit und dem Bankkredit
Der Handelskredit kann in folgende Finanzierungsmöglichkeiten aufgeteilt werden:
1. Der Lieferantenkredit
Lieferantenkredite entstehen dann, wenn der Käufer die aus der Lieferung von Wirtschaftsgütern resultierenden Zahlungsverpflichtungen nicht sofort begleicht.
Die Sicherung des Lieferantenkredits entsteht meist durch Eigentumsvorbehalt.
Vorteile: – Die Unternehmen werden dabei nicht mit Zinsen belastet
- Die Unternehmen können über die Lieferung bzw. die Leistung bereits wirtschaftlich verfügen, bevor das entsprechende Entgelt gezahlt wird.
- Ein Lieferantenkredit wird in der Regel ohne Formalitäten und vorherige Kreditprüfung des Abnehmers gewährt.
Damit der Abnehmer dennoch schnellstmöglich zahlt, stellt der Lieferant dem Abnehmer einen Nachlass
in Aussicht (ein Skonto), wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Skontofrist bezahlt wird.
2. Der Kundenkredit
Dieser Kredit ergibt sich aus der Anzahlung von einem Kunden an das Unternehmen. So können Material- und Personalkosten Vorfinanziert werden.
Im Unterschied zum Lieferantenkredit handelt es sich hier um einen Geldkredit. Der Kundenkredit ist besonders dann wichtig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der Fertigstellung der Leistung eine große Zeitspanne liegt.
Die Besicherung des Kundenkredits erfolgt meist in Form von Bankbürgschaften (d.h. die Bank des Lieferanten bürgt gegenüber dem Kunden). Außerdem können zwischen den Vertragspartnern Strafen oder Garantien vereinbart werden.
Typisch sind derartige Kundenkredite im Wohnungsbau und im Schiffsbau
Vorteile:
- Der Kundenkredit verbessert die Liquiditätssituation des Unternehmens, vor allem dann, wenn die Leistungserstellung zeit- und kostenintensiv ist und das leistende Unternehmen selbst wiederum Lieferanten als Nachauftragnehmer für erbrachte Leistungen bezahlen muss
- Der Kundenkredit gibt dem leistenden Unternehmen eine gewisse Sicherheit, dass der Kunde zahlungsfähig ist und die zu erstellende Leistung abnehmen wird.
Zum Bankkredit. Diesen kann man in folgende Finanzierungsmöglichkeiten aufteilen:
1. Der Kontokorrentkredit
Bei einem Kontokorrentkredit räumt ein Kreditinstitut, also eine Bank, einem Unternehmen einen Kredit in einer vereinbarten Höhe ein.
Das Unternehmen kann diesen Kredit täglich bis zu einem Maximalbetrag, der sog. Kreditlinie, ohne Rücksprache mit der Bank in Anspruch nehmen.
Dabei geht man davon aus, dass das Unternehmen den Hauptteil seines Zahlungsverkehrs über die betreffende Bank laufen lässt und unter diesen Zahlungen auch regelmäßige Einzahlungen sind. Die Laufzeit dieses Kredits wird in der Regel auf 6 Monate befristet.
Die Zinsen für den Kontokorrentkredit liegen ca. 4 bis 8 % über den üblichen Geldmarktzinsen. Ein Kontokorrentkredit dient meist dazu, kurzfristigen Geldbedarf abdecken zu können.
2. Wechselkredit
Einem Wechselkredit liegt ein sog. Wechsel zugrunde: Dieser bezeichnet ein Wertpapier (Wechselstrenge), das dem Verkäufer das Recht einräumt, vom Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festen Geldbetrag zu erhalten.
Dieser Kredit wird entweder vom Lieferanten oder von Banken gewährt.
Die Laufzeit dieses Kredits liegt meist bei bis zu 90 Tagen.
Besonderheit hier ist, dass der zu zahlende Zins im Voraus abgezogen wird.
Vorteil: 2% günstigere Zinsen als beim Kontokorrentkredit
3. Lombardkredit und Sicherungsübereignung
Der Lombardkredit ist ein Bankkredit der durch ein Pfand gesichert ist wie durch Wertpapiere, Edelmetalle, Waren oder auch Wechseln.
Dabei dürfen die verpfändeten Sachen nur zu 50 – 80 % ihres Wertes beliehen werden.
Lombardkredite werden in fester Höhe und zu einem bestimmten Termin bereitgestellt und müssen zuzüglich den Zinsen zu einem vereinbarten Termin zurückgezahlt werden.
Beim Lombardkredit werden die verpfändeten Sachen in Besitz genommen, während bei der Sicherungsübereignung das Eigentum übertragen wird. Der Kreditnehmer bleibt also weiterhin Besitzer und kann den Gegenstand weiterhin nutzen.
Zur langfristigen Fremdfinanzierung:
Dieser geht meist eine Kreditwürdigkeitsprüfung voraus, die sich auf die Kreditfähigkeit sowie die persönliche und wirtschaftliche Kredit-
Würdigkeit bezieht.
1. Anleihen- und Obligationsfinanzierung
Anleihen, auch Schuldverschreibungen oder Obligationen genannt, sind langfristige Darlehen, die z.B. von Unternehmen gegen die Ausgabe von festverzinslichen Wertpapieren aufgenommen werden und Gläubigerrechte verbriefen.
Für eine Anleihe wird meist ein Gesamtbetrag festgelegt, der dann in Teilschuldverschreibungen bzw. Inhaberpapieren gestückelt und gehandelt wird.
Anleihen sollen einen hohen Kapitalbedarf decken und die Zinszahlungen erfolgen vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Die Rückzahlung erfolgt nach festgelegten Tilgungsplänen innerhalb von 10 bis 20 Jahren.
2. Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
Beide Finanzierungsmöglichkeiten stellen Mischformen zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung dar.
Zunächst handelt es sich um Wertpapiere, die von emissionsfähigen privaten Unternehmen zur Aufnahme von langfristig verfügbarem Kapital zur Finanzierung größerer Vorhaben ausgegeben werden.
Diese Wertpapiere haben fest vereinbarte Zinsen, der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung besitzt aber ein Umtauschrecht auf Aktien des Schuldners, innerhalb einer bestimmten Frist.
Bei der Optionsanleihe besitzt der Gläubiger ein zusätzliches Bezugsrecht auf Aktien des Schuldners.
Vorteil von beiden Finanzierungsformen ist, dass die Gläubiger ohne Verlustrisiko auf steigende Aktienkurse spekulieren können.
Für den Schuldner jedoch ergeben sich einige Probleme, da neben den normalen Emissionskosten zusätzliche Kosten für die bedingte Kapitalerhöhung bei der Aktienumwandlung anfallen
3. Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite
Größere und langfristige Kredite erfordern besondere Sicherheiten und werden daher oft durch eine Belastung von unbeweglichen Sachen, wie Immobilien, gesichert. Da diese unbeweglichen Sachen nicht verpfändet werden können, sichert man den Kredit durch einen Eintrag von Belastungsrechten ins Grundbuch.
Beispiel für eine solche Belastung ist eine Hypothek. Dadurch wird der Gläubiger berechtigt die Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstück zu verlangen.
Die Grundschuld ist als Absicherung flexibel einsetzbar, da sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist und auch an einen anderen Gläubiger abgetreten werden kann.
Im Unterschied zur Hypothek fehlt bei ihr die rechtliche Verbindung mit einer Forderung und ist deshalb neben der Sicherung langfristiger Darlehen auch zur Sicherung von Kontokorrentkrediten geeignet, die in wechselnder Höhe in Anspruch genommen werden können.







